Gemäß der neuen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab 3. April:  sämtliche Corona bezogenen Zugangskontrollen (Impfstatus, Ausweis, 2G / 3 G- Nachweis, usw) entfallen. Die Maskenpflicht entfällt. Das Alkoholverbot ab 1000 Zuschauern entfällt. Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstandes wird weiter empfohlen.

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