Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der EVR Eisbären GmbH & Co. KG, Regensburg

1. Geltungsbereich der ATGB

Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für das Rechtsverhältnis, welches mit dem Erwerb von Tages-, Dauer- und/oder sonstigen Eintrittskarten (nachfolgend „Ticket“ bzw. „Tickets“) für Veranstaltungen der EVR Eisbären GmbH & Co. KG (nachfolgend „EVR KG“ oder „Veranstalter“) zwischen dem Kunden und der EVR KG begründet wird, insbesondere für den Besuch von Eishockey-Heimspielen.

2. Erwerb von Tickets / Vertragsschluss / Karteninhaberschaft

a) Tickets für Veranstaltungen der EVR KG können nur von der EVR KG vor Ort (Abendkasse Donauarena), Online über die von EVR KG autorisierten Online-Verkaufsstelle (www.etix.com/) oder über von der EVR KG autorisierte Verkaufsstellen bezogen werden. Ob eine Verkaufs-stelle von der EVR KG autorisiert ist, kann unter der in diesen ATGB angegebenen Kontaktstelle abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen der EVR KG und dem Kunden diese ATGB Vorrang.
b) Sämtliche Darstellungen der Veranstaltungsangebote der EVR KG im Internet, in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Werbeträgern sind freibleibend und unverbindlich und damit keine Angebote im Rechtssinne. Erst die Erklärung des Kunden zum Kauf eines Tickets gilt als verbindliches Vertragsangebot unter Anerkennung auch dieser ATGB als verbindlichem Vertragsbestandteil.
c) Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt spätestens mit Übergabe/Zugang des Tickets beim Kunden zustande.
d) Bitte werfen Sie Ihre Dauerkarte auch nach der Saison nicht weg. Die Spiele werden jede Saison neu aufgeladen. Bei Verlust und Neudruck der Dauerkarte fällt eine Gebühr von 15,00 EUR an. Wenden Sie sich im Verlustfall an dauerkarten@eisbaeren-regensburg.de

3. Vertragsinhalt

a) Eine Tageskarte berechtigt zum Besuch eines Heimspiels der EVR KG in der Donau-Arena zu dem gebuchten und auf dem Ticket ausgewiesenen Termin, zu den in diesen ATGB geregelten Bedingungen.
b) Eine Dauerkarte berechtigt zum Besuch sämtlicher Heimspiele des EVR KG in der Donau-Arena während der gebuchten und auf dem Ticket ausgewiesenen Eishockey-Spiel-Saison zu den in diesen ATGB geregelten Bedingungen zum Pauschalpreis. Die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Heimspielterminen innerhalb einer Saison wird nicht geschuldet. Insbesondere ist eine Rückerstattung des Dauerkarten-Preises oder eines Teils hiervon bei Nichtteilnahme der Mannschaft der EVR KG an oder frühzeitigem Ausscheiden aus einer Play-Off- oder Play-Down-Runde ausgeschlossen. Der konkrete Umfang der mit dem Erwerb einer Dauerkarte umfassten Besuchsrechte ergibt sich aus dem Dauerkartenbestell-Formular, welches unter der Kontaktstelle abgerufen werden kann.
c) Der Kunde erklärt verbindlich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Tickets ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Es ist insbesondere verboten (i) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten; (ii) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als dem, auf den Tickets ausgewiesenen Preis, zu veräußern; oder (iii) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die EVR KG kundenseits zu Werbe- oder sonstigen Vermarktungszwecken zu verwenden. Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets ist die EVR KG berechtigt, vom Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses zu verlangen.
d) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Annahme und Bestätigung der gewünschten Plätze durch die EVR KG. Im Falle einer einjährigen Dauerkarte endet die Vertragslaufzeit automatisch jeweils am 30. April des darauffolgenden Kalenderjahres, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung einer der Vertragsparteien bedarf („einjährige Dauerkarte“). Im Falle einer sich automatisch verlängernden Dauerkarte („rollierende Dauerkarte“) verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils am 1. Mai eines jeden Kalenderjahres um ein (1) weiteres Vertragsjahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien jeweils bis zum 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres mit Wirkung zum 30. April desselben Kalenderjahres in Textform gekündigt wird. Durch den einheitlichen Verlängerungszeitpunkt jeweils zum 1. Mai eines jeden Jahres kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass das erste Vertragsjahr („Rumpfvertragsjahr“) einer rollierenden Dauerkarte mehr oder weniger als zwölf (12) Kalendermonate beträgt.
e) Dem Inhaber einer rollierenden Dauerkarte steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass die EVR KG die Preise für Dauerkarten erhöht. Der Inhaber einer rollierenden Dauerkarte wird über einen entsprechenden Beschluss der EVR KG rechtzeitig informiert. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail oder per Post. Der Inhaber der Dauerkarte kann das Sonderkündigungsrecht bis zu vier (4) Wochen nach Versendung der Benachrichtigung an ihn mit Wirkung zum Wirksamwerden der Preiserhöhung in Textform ausüben.

4. Preise

a) Die Höhe des Ticketpreises ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der EVR KG. Diese kann unter der angegebenen Kontaktstelle abgerufen werden.
b) Ticketverkäufe werden nur gegen Vorauskasse und mit akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung, PayPal, Sofortüberweisung) ausgeführt.
c) Tickets in Form von Dauerkarten werden nur zum Pauschalpreis angeboten.
d) Soweit nicht anders angegeben ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Ticketpreis bereits enthalten

5. Ermäßigungen

a) Ermäßigungsberechtigungen werden in der aktuellen Preisliste oder im Dauerkarten-Bestellformular aufgeführt.
b) Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.
c) Bei Tagestickets ist maßgeblich für die Ermäßigungsberechtigung der Tag der Leistungserbringung durch die EVR KG (Spieltag bzw. Tag der Veranstaltung).
d) Bei Dauerkarten wird der für den Ermäßigungsgrund geltende Stichtag auf dem Dauerkarten-Bestellformular angegeben.
6. Rückgabe / Umtausch
a) Eine Rücknahme oder ein Umtausch von verkauften Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist ein Kunde aus persönlichen Gründen nicht in der Lage die gebuchte Veranstaltung zu besuchen, ist eine Übertragung des Tickets an einen Dritten nur dann zulässig, wenn (i) bei der Weitergabe die Regelungen unter Ziffer 3.c) beachtet werden und (ii) der Dritte sich den Regelungen dieser ATGB unterwirft. Zudem können ermäßigte Eintrittskarten (Tages- oder Dauerkarten) überhaupt nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn der Dritte seinerseits die Voraussetzungen der Ermäßigung er-füllt und sie ggü. der EVR KG nachweisen kann.
b) Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets besteht auch im Falle des Vorliegens eines Fernabsatzvertrags nicht (siehe § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

7. Absage einer Veranstaltung

a) Wird eine im Zeitpunkt des Erwerbs des Tagestickets bereits fest terminierte Veranstaltung ersatzlos abgesagt bzw. muss eine Veranstaltung nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes bzw. einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise unter Ausschluss von Zuschauern („Geisterspiel“) stattfinden, sind die EVR KG sowie der Kunde bei Tagestickets berechtigt, von dem mit dem Erwerb des Tickets begründeten Vertragsverhältnis bzgl. der betroffenen Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die genannte Kontaktadresse zu erklären. Der Kunde erhält sodann gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene, nicht-erstattungsfähiger Kosten an die EVR KG nach Wahl der EVR KG den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des Ticketpreises zur Anrechnung auf einen künftigen Ticketkauf.
b) Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt bzw. muss eine Veranstaltung nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes bzw. einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise unter Ausschluss von Zuschauern („Geisterspiel“) stattfinden, erhält der Kunde bei Dauerkarten nach Wahl der EVR KG den entrichteten Ticketpreis anteilig erstattet oder einen Gutschein im Wert des anteiligen Ticketpreises zur Anrechnung auf einen künftigen Ticketkauf.

8. Verschiebung / Verlegung / vorzeitige Beendigung von Veranstaltungen

a) Liegt der Termin einer Veranstaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden bereits verbindlich fest und muss die Veranstaltung sodann zeitlich oder örtlich verlegt werden, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, der Kunde hat aber die Möglichkeit bis spätestens 24 h vor der Veranstaltung vom Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 7a Satz 2 zurückzutreten. War der Termin der Veranstaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden noch nicht vertraglich festgeschrieben, ist in der endgültigen Festlegung des Termins keine Terminverlegung zu sehen.
b) Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, die EVR KG hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.
c) Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung eines bereits begonnenen und gemäß Ziffer 8 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, die EVR KG weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin.

9. Zugang zu den Veranstaltungen / Eintrittskontrollen

a) Der Zutritt zur Arena unterliegt der in der Arena ausgehängten Hausordnung. Die Hausordnung der Donau-Arena für die Durchführung von Veranstaltungen ist im Internet unter https://www.donau-arena.de/wp-content/uploads/2016/03/abb_donauarena_stand_2013.pdf jederzeit einsehbar. Mit Zutritt zum Bereich der Arena erkennt jeder Ticketinhaber die Hausordnung an, welche neben diesen ATGB Anwendung findet und akzeptiert diese als für sich verbindlich.
b) Während der Veranstaltungen nimmt die EVR KG bzw. das von der EVR KG beauftragte Sicherheitspersonal das Hausrecht wahr. Den Anordnungen der EVR KG bzw. den von EVR KG beauftragten Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.
c) Der Zutritt zu den jeweiligen Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets der EVR KG gewährt. Jeder Besucher ist beim Betreten der Donau-Arena verpflichtet, dem Personal der Zugangskontrolle sein Ticket oder seinen sonstigen Nachweis seiner Zutrittsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, sowie diese Dokumente bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Besucher mit ermäßigten Tickets haben zudem den Nachweis der Voraussetzungen für die Ermäßigung mit zu führen.
d) Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch das Sicherheitspersonal auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen z.B. durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Sicherheitspersonal Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
e) Die vorgenannten Untersuchungen sind im gesamten Arena-Innen- und Außenbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
f) Personen, die ihre Zutrittsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen, sich der Kontrolle entziehen bzw. den in diesen ATGB geregelten Verboten zuwider handeln, können von der Veranstaltung ausgeschlossen bzw. aus der Arena verwiesen werden. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen dieser ATGB können zum Hausverbot führen.
g) Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karteninhaber. Der Verlust der Dauerkarte ist unverzüglich der EVR KG zu melden. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte anfallenden Kosten sind vom betroffenen Kunden zu tragen.

10. Verhaltensregeln und Verbote

Der Zutritt zum und der Aufenthalt am Veranstaltungsort unterliegt ungeachtet der für die Donau-Arena gültigen Hausordnung, den nachstehenden, zwingend zu beachtenden Verhaltensregeln:
a) Das Mitführen und/oder Benutzen gefährlicher Gegenstände insbesondere Waffen oder Gegen-stände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können (z.B. Flaschen und Dosen, etc.), explosionsfähige, leichtentzündliche, radioaktive, wassergefährdende, übelriechende oder ätzende Stoffe, Pyrotechnik, Laserpointer sowie Gegenstände, deren Besitz verboten ist bzw. die ge-eignet sind, andere Besucher zu gefährden oder unangemessen zu belästigen, ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung der EVR KG vorliegt. Die EVR KG ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig und entschädigungslos in Besitz zu nehmen.
b) Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen sowie entsprechender Handlungen im Arenabereich ist verboten; entsprechendes gilt für Gesten und ein äußeres Erscheinungsbild, die bzw. das nach Art und Inhalt objektiv geeignet ist, Dritte zu diffamieren, zu beleidigen und/oder zu diskriminieren.
c) Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet;
d) Der Zutritt zur bzw. Aufenthalt in der Arena ist zudem ausgeschlossen für Personen die durch ihr (z.B. auffällig aggressives) Verhalten oder ihre körperliche Verfassung eine Gefahr oder die begründete Besorgnis einer Gefahr für sich selbst oder für die Sicherheit anderer Besucher und/oder Ordnung in der Arena darstellen, insbesondere erkennbar alkoholisiert sind oder offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen.
e) Das Werfen von Gegenständen in die Halle, auf das Eis oder in den Zuschauerraum ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen, die der Hausrechtsinhaber bezeugen kann oder von anderen Zeugen erfährt, ordnet der Hausrechtsinhaber die Personalienfeststellung und den Verweis aus der Arena an. Darüber hinaus behält sich der Hausrechtsinhaber das Recht vor, etwaige aus dem Verstoß resultierende Ansprüche der Ligagesellschaft oder anderer Institutionen an den oder die Verursacher weiterzuleiten.

11. Zuschaueraufnahmen

Zur medialen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Bewerbung ist die EVR KG oder der von ihr Beauftragte bzw. Autorisierte (z.B. Rundfunk, Presse, etc.) berechtigt, Bild- und/oder Bild-tonaufnahmen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, die ggf. Ticketinhaber als Besucher abbilden kön-nen. Die EVR KG bzw. der von der EVR KG Beauftragte bzw. Autorisierte ist berechtigt, diese Aufnah-men nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO zu verarbeiten sowie zu verwerten bzw. öffentlich wiederzugeben.

12. Haftung

a) Der Aufenthalt in der Arena erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Die EVR KG haftet gegenüber den Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haf-tung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
c) In sonstigen Fällen haften die EVR KG – soweit nicht in Abs. d) abweichend geregelt – nur bei Ver-letzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinal-pflicht), jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der EVR KG vorbehaltlich der Regelungen in Abs. d) ausgeschlossen.
d) Die Haftung der EVR KG für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkun-gen und -ausschlüssen unberührt.
e) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der EVR KG.
f) Der Aufenthalt an und in der Arena erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte behalten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit stets den Puck im Auge. Der Verein, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

13. Datenschutz

Die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der EVR KG können unter https://eisbaeren-regensburg.com/datenschutz entnommen werden.

14. Kontakt

Sämtliche Anliegen der Kunden können an nachfolgende Stelle gerichtet werden:
EVR Eisbären GmbH & Co. KG
Walhalla Allee 22, 93059 Regensburg
Sitz: Regensburg
Registergericht: AG Regensburg (HRA 10137)
Geschäftsführer: Christian Sommerer
Telefonnummer 0941 7883 2051 0
Telefaxnummer: 0941 462 966 15
E-Mail Adresse info@eisbaeren-regensburg.de
(in diesen ATGB auch „EVR KG“ genannt)
Homepage: Angabe der für den Ticketverkauf maßgeblichen Homepage, wo sich auch das offizielle Dauerkarten-Bestellformular befindet.
15. Gerichtsstand / außergerichtliche Streitbeilegung
a) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Regensburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Dieser Gerichtsstand ist auch dann einschlägig, wenn der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b) Die EU-Kommission stellt eine Onlineplattform für die außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Dadurch können Verbraucher Streitigkeiten im Zusammenhang mit Onlinebestellungen zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts klären. Die Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
c) Die EVR KG weist nach § 36 VSBG ausdrücklich darauf hin, dass sie zu einer Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren weder verpflichtet ist noch dazu bereit ist.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

Stand der ATGB: Stand vom 02. Juli 2021