WICHTIGE NEUERUNG: Bitte beachten Sie folgende Neuregelung bezüglich Boosterimpfungen ab sofort:

1-fach Geimpfte mit Johnson&Johnson + 2. Impfung gelten nicht mehr als geboostert.
Diese Impfung gilt laut STIKO als „Optimierung der Grundimmunisierung“ und nicht als Auffrischungsimpfung.
Demnach gilt für diese Personen weiterhin die Testpflicht bei 2G-Plus-Erfordernis. Der Status „geboostert“ gilt bei Johnson&Johnson Impfungen demnach erst ab der 3. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass die erteilten Auskünfte jeweils auf den tagesaktuellen und uns bekannten Informationen zum Infektionsgeschehen und der jeweiligen BayIfSMV beruhen. Diese können sich jederzeit ändern.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Ihr Infektionsschutz-Team

Stadt Regensburg
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen
– Infektionsschutz – / Se